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title: "Definition: Vorübergehende Veränderung (§ 303 Abs. 2 StGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/voruebergehende-veraenderung-303-abs-2-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Vorübergehende Veränderung (§ 303 Abs. 2 StGB)

## Definition

Eine Veränderung ist vorübergehend, wenn sie binnen kurzer Zeit von selbst wieder vergehen (zB durch Regen) oder mit minimalem Aufwand (zB durch bloßes Abwischen) beseitigt werden kann.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/voruebergehende-veraenderung-303-abs-2-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
