Definition · Strafrecht

Vorteil (§ 331 StGB)

§ 331 StGB § 332 StGB § 333 StGB § 334 StGB
Definition
Unter einem Vorteil ist materieller oder Art zu verstehen, auf die der Amtsträger oder keinen Anspruch hat und die seine wirtschaftliche, rechtliche oder auch nur Lage verbessert.
Kontext
Was versteht man unter einem „Vorteil“ (§ 331 StGB)?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.