Definition · Strafrecht

Vorsatz, bedingter - Ernstnahmetheorie (§ 15 StGB)

Definition

Der Täter hat bedingten Vorsatz, wenn er den Erfolg ernsthaft für möglich hält und sich mit ihm abfindet.

Erläuterung
Kontext
Wann liegt nach der Ernstnahmetheorie der hL „bedingter Vorsatz“ des Täters vor?
Rechtsprechung & Quellen 2
Normen
Quellen
  • Kindhäuser/Zimmermann, Strafrecht Allgemeiner Teil, 10. A., § 14 RdNr. 32 ff.

Diese Definition im Examen sicher abrufen.

Definitionen einzeln zu pauken bringt wenig. Mit juralernen.de übst du sie an echten Examensfällen — einmalig 19,99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.