Definition · Strafrecht

Vorsatz, bedingter - Billigungstheorie (§ 15 StGB)

Definition

Nach der Billigungstheorie der Rspr. hat der Täter bedingten Vorsatz, wenn er den als möglich erkannten Erfolg billigend in Kauf nimmt.

Erläuterung
Kontext
Wann liegt nach der Billigungstheorie der Rechtsprechung „bedingter Vorsatz“ des Täters vor?
Rechtsprechung & Quellen 2
Normen
Quellen
  • Kindhäuser/Zimmermann, Strafrecht Allgemeiner Teil, 10. A., § 14 RdNr. 32 ff.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.