Definition · Strafrecht

Vorsatz (§ 15 StGB)

§ 15 StGB
Definition
Der Täter handelt vorsätzlich, wenn er mit dem zur Verwirklichung des Tatbestands ( Element) in aller objektiven ( Element) handelt.
Kontext
Was versteht man unter „Vorsatz“ (§ 15 StGB)?

Diese Definition im Examen sicher abrufen.

Definitionen einzeln zu pauken bringt wenig. Mit juralernen.de übst du sie an echten Examensfällen — einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.