Definition · Öffentliches Recht

Vorrang des Gesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG)

Definition

Entsprechend dem Grundsatz des Vorrangs des Gesetzes darf ein Verwaltungshandeln nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen.

Erläuterung
Kontext
Was versteht man unter dem „Vorrang des Gesetzes“?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Guckelberger, Allgemeines Verwaltungsrecht, 11.A. 2023, § 8 RdNr. 2

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.