Definition · Öffentliches Recht

Vorbehalt des Gesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG)

Definition

Nach dem Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes darf die Verwaltung bei grundrechtsbeschneidenden Maßnahmen nur dann handeln, wenn eine gesetzliche (Ermächtigungs-)Grundlage vorhanden ist.

Erläuterung
Kontext
Was versteht man unter dem „Vorbehalt des Gesetzes“?
Rechtsprechung & Quellen 3
Quellen

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.