Definition · Strafrecht

Voraussetzungen der Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB)

Definition
Mittäterschaft nach § 25 Abs. 2 StGB setzt (1) eine gemeinsame mit wesentlichen Tatbeiträgen sowie (2) einen zur gemeinsamen, auf vergleichbarer Augenhöhe begangenen Tat voraus.
Kontext
Was setzt die Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB) voraus?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.