Definition · Strafrecht

Von mehreren verübter Angriff (§ 231 Abs. 1 StGB)

§ 231 Abs. 1 StGB
Definition
Ein von verübter Angriff ist die in Willensrichtung unmittelbar auf den eines anderen abzielende Einwirkung von mindestens Personen.
Kontext
Definiere den Begriff „von mehreren verübter Angriff“ (§ 231 Abs. 1 StGB):

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.