Definition · Zivilrecht

Vollstreckungstitel (vor § 704 ZPO)

§ 704 ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 1-9 ZPO § 93 ZVG
Definition

Ein Titel (Vollstreckungstitel) ist eine Entscheidung oder beurkundete Erklärung, aus der durch Gesetz die Zwangsvollstreckung zugelassen ist.

Erläuterung
Kontext
Was versteht man unter dem Begriff des (Vollstreckungs-)Titels (vgl. z.B. § 704 ZPO)? ‌
Rechtsprechung & Quellen 5
Normen
§ 93 ZVG § 704 ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 1-9 ZPO
Quellen
  • Hemmer/Wüst/Grieger/Tyroller, Zivilprozessrecht II, 13.A. 2021, § 2 RdNr. 10
  • Thomas/Putzo, ZPO, 45.A. 2024, Vor § 704 RdNr. 13-15

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.