Definition · Zivilrecht

Vollstreckungsgläubiger und Vollstreckungsschuldner (§ 704 ZPO)

§ 704 ZPO §§ 727-729 ZPO
Definition
Der Vollstreckungsgläubiger ist derjenige, der die Zwangsvollstreckung . Der Vollstreckungsschuldner ist derjenige, .
Erläuterung
Wer Vollstreckungsgläubiger und wer Vollstreckungsschuldner ist, ergibt sich grundsätzlich aus dem Titel selbst. Etwas anderes gilt jedoch, wenn eine Titelumschreibung stattgefunden hat (§§ 727-729 ZPO). Dann bestimmt die sog. titelumschreibende Klausel, wer abweichend vom Titel der neue Vollstreckungsgläubiger oder der neue Vollstreckungsschuldner ist.
Kontext

Wer ist der Vollstreckungsgläubiger und wer Vollstreckungsschuldner?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.