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title: "Definition: Vollstreckungsabwehrklage: Rechtsschutzbedürfnis (§ 767 ZPO)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/vollstreckungsabwehrklage-rechtsschutzbeduerfnis-767-zpo"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Vollstreckungsabwehrklage: Rechtsschutzbedürfnis (§ 767 ZPO)

## Definition

Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckungsabwehrklage besteht, wenn die Zwangsvollstreckung droht oder schon begonnen hat und noch nicht beendet ist. Ferner darf es auch keinen einfacheren und billigeren Weg geben, um die Zwangsvollstreckung zu verhindern.

## Erläuterung

Eine Zwangsvollstreckung <b>droht</b> bereits <d>ab Erlass des Titels</d> und ist <b>beendet</b>, <d>wenn der Gläubiger vollständig befriedigt und dem Schuldner die vollstreckbare Ausfertigung ausgehändigt wurde.</d>
<assessorexamen>Die einzelnen Kriterien dieser Definition lassen sich im Thomas/Putzo, ZPO, 45.A. 2024, § 767 RdNr. 14-16 nachlesen. Um in der Klausur Zeit zu sparen, ist die hier gewählte Formulierung am besten auswendig zu lernen.</assessorexamen>

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/vollstreckungsabwehrklage-rechtsschutzbeduerfnis-767-zpo
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
