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title: "Definition: Vollendung (vor § 13 StGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/vollendung-vor-13-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Vollendung (vor § 13 StGB)

## Definition

Eine Straftat ist vollendet, wenn <word idx="0"/> Merkmale des objektiven und subjektiven Deliktstatbestands <word idx="1"/>.

## Erläuterung

<vertiefung>An verschiedenen Stellen ist der Vollendungszeitpunkt von Bedeutung. So scheidet ein Rücktritt nach Tatbestandsvollendung aus. Streitig ist zudem, in welchem Umfang eine Beteiligung weiterer Täter oder Teilnehmer im Zeitraum zwischen Vollendung und Beendigung der Tat noch möglich bleibt.</vertiefung>

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/vollendung-vor-13-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
