Definition · Öffentliches Recht

Völkerrecht

Definition
Das Völkerrecht bezeichnet die Gesamtheit aller Normen, die die Beziehungen zwischen regeln. Anders als im innerstaatlichen Recht gibt es keinen zentralen und mit Ausnahme des keine Normenhierarchie. Völkerrechtliche Streitigkeiten werden beigelegt.
Kontext

Was versteht man unter dem Begriff „Völkerrecht“?

Diese Definition im Examen sicher abrufen.

Definitionen einzeln zu pauken bringt wenig. Mit juralernen.de übst du sie an echten Examensfällen — einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.