Definition · Zivilrecht

Vindikationsanspruch (§ 985 BGB)

§ 985 BGB
Definition
Als Vindikationsanspruch wird der dingliche des Eigentümers gemäß § 985 BGB verstanden, der auf die Einräumung des gerichtet ist.
Erläuterung
Vertiefung
Aus dem lateinischen „rei vindicatio“ leitet sich der Begriff Vindikation ab.
Kontext
Was versteht man unter dem „Vindikationsanspruch“ (§ 985 BGB)?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.