Definition · Zivilrecht

Verzögerungsschaden (§ 280 Abs. 2 BGB)

Definition

Einen Schaden, der ausschließlich auf der Verzögerung der Leistung beruht.

Erläuterung
Kontext
Was versteht man unter dem Begriff des Verzögerungsschadens (§ 280 Abs. 2 BGB)?
Rechtsprechung & Quellen 3
Quellen
  • BeckOK BGB, 01.02.2025, § 286 RdNr. 45, 69ff.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.