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title: "Definition: Verwerflicher Vertrauensbruch (§ 211 Abs. 2 StGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/verwerflicher-vertrauensbruch-211-abs-2-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Verwerflicher Vertrauensbruch (§ 211 Abs. 2 StGB)

## Definition

Die wohl h.L. in der Literatur fordert für eine heimtückische Tötung einen besonders verwerflichen Vertrauensbruch, der in der <word idx="0"/> eines zwischen Täter und <word idx="1"/> bestehenden Vertrauensverhältnisses zu sehen ist. Der Begriff des Vertrauensverhältnisses dürfe dabei weder mit schlichter <word idx="2"/> gleichgesetzt werden, noch auf lediglich institutionalisierte Vertrauensbeziehungen <word idx="3"/> <word idx="4"/> Art begrenzt werden. Leitgedanke soll vielmehr der Missbrauch sozial-positiver Verhaltensmuster sein.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/verwerflicher-vertrauensbruch-211-abs-2-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
