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title: "Definition: Verwendung, nützliche (§ 996 BGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/verwendung-nuetzliche-996-bgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Verwendung, nützliche (§ 996 BGB)

## Definition

Nützliche Verwendungen sind solche, die zwar nicht <word idx="0"/>, aber zumindest <word idx="1"/> sind.

## Erläuterung

Nach h.M. ist die Wertsteigerung im Grundsatz objektiv zu bestimmen — dies sichert den Interessenausgleich zwischen Eigentümer und gutgläubigem Besitzer.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/verwendung-nuetzliche-996-bgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
