Verwendung, notwendige (§ 994 BGB)
Häufig lässt sich die Notwendigkeit eindeutig feststellen. Klassische Beispielsfälle sind Reparaturmaßnahmen, Versicherungsprämien sowie Fütterungskosten. Allerdings bestehen in Grenzfällen weiterhin Streitstände darüber, wie der Begriff der Notwendigkeit zu konturieren ist.