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title: "Definition: Verwaltungsvollstreckung (vor § 6 VwVG)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/verwaltungsvollstreckung-vor-6-vwvg"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Verwaltungsvollstreckung (vor § 6 VwVG)

## Definition

<d>Verwaltungsvollstreckung</d> ist die zwangsweise Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen durch die Behörde in einem besonderen Verwaltungsverfahren.

## Erläuterung

Mit der Verwaltungsvollstreckung (auch: Verwaltungszwang) wird das <b>materielle Recht durchgesetzt</b>. Liefen verwaltungsrechtliche Verfügungen ohne zwangsweise Durchsetzbarkeit ins Leere, könnten sie vom Adressaten schlicht ignoriert werden; ihr Zweck wäre verfehlt. In diesem Zusammenhang spricht man auch von der <b>Beugefunktion</b> der Verwaltungsvollstreckung. Den von ihr erlassenen Verwaltungsakt kann die Verwaltungsbehörde selbst durchsetzen (<b>Grundsatz der Selbstvollstreckung</b>). Anders als die Parteien im Zivilprozessrecht benötigt sie hierfür keinen gerichtlichen Vollstreckungstitel (sog. <b>Selbsttitulierungsrecht</b> der Verwaltung).

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/verwaltungsvollstreckung-vor-6-vwvg
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
