Definition · Öffentliches Recht

Verwaltungsvollstreckung (vor § 6 VwVG)

Definition
Verwaltungsvollstreckung ist die zwangsweise Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen durch die Behörde in einem besonderen Verwaltungsverfahren.
Erläuterung
Kontext

Was versteht man unter Verwaltungsvollstreckung?

Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Detterbeck, Allgemeines Verwaltungsrecht, 17.A. 2019, RdNr. 1005f.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.