Definition · Zivilrecht

Vertragsverhandlungen (§ 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB)

Definition

Unter Vertragsverhandlungen versteht man den kommunikativen Austausch über den Abschluss eines Vertrages.

Kontext
Definiere den Begriff „Vertragsverhandlungen“ (§ 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB):
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Weiler, Schuldrecht AT, 6.A. 2022, § 4 RdNr. 8

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.