Definition · Zivilrecht

Vertragsverhandlungen (§ 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB)

§ 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB
Definition
Unter Vertragsverhandlungen versteht man den kommunikativen über eines .
Kontext
Definiere den Begriff „Vertragsverhandlungen“ (§ 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB):

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.