Definition · Zivilrecht

Vertragsfreiheit (vor § 311 BGB)

Definition

Vertragsfreiheit ist die Möglichkeit des Einzelnen, die Rechtsbeziehungen zu anderen mittels Vertrag beliebig zu gestalten.

Erläuterung
Kontext
Was versteht man unter „Vertragsfreiheit“?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Weiler, Schuldrecht AT, 6.A. 2022, § 3 RdNr. 15 ff.

Diese Definition im Examen sicher abrufen.

Definitionen einzeln zu pauken bringt wenig. Mit juralernen.de übst du sie an echten Examensfällen — einmalig 19,99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.