Definition · Zivilrecht

Vertragsfreiheit (vor § 311 BGB)

vor § 311 BGB
Definition
sfreiheit ist die Möglichkeit des Einzelnen, die zu anderen mittels zu gestalten.
Erläuterung
Bestandteil der verfassungsrechtlich geschützten allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) sind die Vertragsfreiheit und die Privatautonomie der Parteien.
Kontext
Was versteht man unter „Vertragsfreiheit“?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.