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title: "Definition: Vertrag zugunsten Dritter (§ 328 Abs. 1 BGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/vertrag-zugunsten-dritter-328-abs-1-bgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Vertrag zugunsten Dritter (§ 328 Abs. 1 BGB)

## Definition

Ein Vertrag zugunsten Dritter ist ein Vertrag zwischen mindestens zwei Personen, aufgrund dessen ein Dritter gegen eine der Vertragsparteien ein eigenes Recht auf Erbringung einer Leistung an ihn erlangt.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/vertrag-zugunsten-dritter-328-abs-1-bgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
