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title: "Definition: Verteidigungswille (§ 32 StGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/verteidigungswille-32-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Verteidigungswille (§ 32 StGB)

## Definition

Der Verteidigungswille ist das <word idx="0"/> Rechtfertigungselement. Der Täter hat Verteidigungswillen, wenn er (1) in <word idx="1"/> der <word idx="2"/> und (2) mit dem Willen zur Verteidigung handelt.

## Erläuterung

Zu (2): Eine völlige Verdrängung des Verteidigungswillens hinter weitere Motive darf nicht vorliegen. Das alleinige Motiv des Täters muss er hingegen nicht sein, damit eine Rechtfertigung über Notwehr greift.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/verteidigungswille-32-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
