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title: "Definition: Verteidigung (§ 32 StGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/verteidigung-32-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Verteidigung (§ 32 StGB)

## Definition

Verteidigung ist jedes Verhalten, durch das der Betroffene dem Angriff entgegentritt. Darunter fallen Maßnahmen der sog. Schutzwehr (z.B. Blocken eines Schlags) und der Trutzwehr (z.B. ein Fausthieb als Gegenschlag).

## Erläuterung

Bloße Flucht des Angegriffenen genügt mithin nicht als Verteidigung in diesem Sinne. Grundsätzlich darf sich die Verteidigungshandlung <b>allein gegen den Angreifer richten</b>, da nur dessen Verhalten die Notwehrberechtigung begründet. Ausnahmen lässt die Rspr. allerdings zu, etwa bei Angriffen, die mit fremden Gütern ausgeführt werden, oder wenn Dritte in den Angriff einbezogen werden (z.B. als menschlicher Schutzschild).

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/verteidigung-32-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
