Ein Versuch ist fehlgeschlagen, wenn der Täter tatsächlich oder irrig annimmt, dass der Erfolgseintritt der letzten Ausführungshandlung e Zäsur und mit ihm zur Verfügung stehenden Mitteln möglich ist.
Erläuterung
Allein subjektiv aus Sicht des Täters bestimmt sich, ob ein Versuch fehlgeschlagen ist. Bei mehraktigen Geschehen ist hinsichtlich des Zeitpunkts zu differenzieren: Bilden die Einzelakte ein durch die subjektive Zielsetzung des Täters verbundenes, örtlich und zeitlich einheitliches Geschehen, kommt es nach h.M. auf das Gesamtgeschehen an.
Andernfalls ist das Vorstellungsbild des Täters nach jedem Einzelakt maßgeblich.
Kontext
Wann ist ein Versuch „fehlgeschlagen“ (§ 24 StGB)?
Diese Definition im Examen sicher abrufen.
Definitionen einzeln zu pauken bringt wenig. Mit juralernen.de übst du sie an echten Examensfällen — einmalig 99 €, lebenslang.
Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.
Cookies & Datenschutz
Wir verwenden technisch notwendige Cookies, damit juralernen.de funktioniert.
Mit deiner Einwilligung dürfen wir zusätzlich Statistik- und Marketing-Cookies einsetzen,
um die App zu verbessern und dich im Netz wiederzuerkennen.
Deine Wahl kannst du jederzeit ändern oder widerrufen.
Mehr in der Datenschutzerklärung.
Datenschutz-Einstellungen
Du entscheidest, welche Daten wir verarbeiten dürfen. Notwendige Cookies kannst du nicht
deaktivieren — ohne sie funktioniert die Seite nicht. Alles andere ist optional und du kannst
deine Auswahl jederzeit über den Link Cookie-Einstellungen im Footer ändern.
Essenziell Immer aktiv
Sitzungs-Cookie, CSRF-Schutz, Sprachwahl, Theme-Auswahl (hell / dunkel / augenschonend)
und das Speichern deiner Cookie-Auswahl.
Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 2 Nr. 2 TTDSG (unbedingt erforderlich) bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Speicherdauer: bis zu 12 Monate.
Statistik
Pseudonymisierte Reichweitenmessung mit Google Analytics 4 — wir messen, welche Seiten
funktionieren und wie die App genutzt wird, um sie zu verbessern. Dabei kann eine
Übermittlung von Daten in die USA erfolgen.
Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TTDSG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i. V. m. Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO.
Speicherdauer: bis zu 24 Monate.
Marketing
Cookies und Pixel von Werbepartnern (z. B. Meta, Google Ads), um dir relevantere Werbung
außerhalb dieser Seite zu zeigen und Conversions zu messen. Daten werden in die USA übertragen.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i. V. m. Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO.
Speicherdauer: bis zu 24 Monate.