Definition · Strafrecht

Versuch, fehlgeschlagener (§ 24 StGB)

Definition

Ein Versuch ist fehlgeschlagen, wenn der Täter tatsächlich erkennt oder irrig annimmt, dass der Erfolgseintritt nach der letzten Ausführungshandlung ohne zeitliche Zäsur und mit ihm unmittelbar zur Verfügung stehenden Mitteln nicht mehr möglich ist.

Erläuterung
Kontext
Wann ist ein Versuch „fehlgeschlagen“ (§ 24 StGB)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Normen
Quellen
  • Kindhäuser/Zimmermann, Strafrecht Allgemeiner Teil, 10. Aufl., § 32 RdNr. 17

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.