Definition · Strafrecht

Versuch der Erfolgsqualifikation (vor § 23 StGB)

Definition

Von dem Versuch der Erfolgsqualifikation spricht man, wenn die zumindest billigend in Kauf genommene schwere Folge der Erfolgsqualifikation nicht eintritt. Das Grunddelikt kann entweder vollendet oder ebenfalls nur versucht worden sein.

Erläuterung
Kontext
Was versteht man unter dem „Versuch der Erfolgsqualifikation“?
Rechtsprechung & Quellen 3
Quellen
  • Kindhäuser/Zimmermann, Strafrecht Allgemeiner Teil, 10. Aufl., § 30 RdNr. 17

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.