Definition · Strafrecht

Versprechen (§ 333 StGB)

§ 333 StGB § 334 StGB
Definition
Der Vorteilsgeber verspricht, wenn eine Vereinbarung vorliegt, einen Vorteil zukommen zu lassen.
Erläuterung

Spiegelbildlich zum Sichversprechenlassen verhält sich das Versprechen.

Kontext
Wann „verspricht“ der Vorteilsgeber (§ 333 StGB)?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.