Definition · Strafrecht

Versicherung an Eides statt (§ 156 StGB)

Definition

Die Versicherung an Eides statt stellt eine selbstständige und im Verhältnis zum Eid schwächere Form der mündlichen oder schriftlichen Bekräftigung eigener Angaben dar.

Kontext
Definiere den Begriff „Versicherung an Eides statt“ (§ 156 StGB):
Rechtsprechung & Quellen 2
Normen
Quellen
  • MüKoStGB/Müller, 4. A. 2021, § 156 RdNr. 8

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.