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title: "Definition: Verschwendung (§ 1375 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/verschwendung-1375-abs-2-s-1-nr-2-bgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Verschwendung (§ 1375 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB)

## Definition

Unter Verschwendung versteht man das <word idx="0"/> Ausgeben von Geld in einem Maße, das in keinem Verhältnis zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen <word idx="1"/> Ehegatten steht.

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## Erläuterung

Ein großzügiger Lebensstil oder ein Leben über die Verhältnisse reicht für diese Anforderungen noch nicht aus. Erfasst ist daneben auch die Zuwendung anderer Wirtschaftsgüter als Geld.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/verschwendung-1375-abs-2-s-1-nr-2-bgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
