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title: "Definition: Verschulden (§ 3 Abs. 1 S. 1 EFZG)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/verschulden-3-abs-1-s-1-efzg"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Verschulden (§ 3 Abs. 1 S. 1 EFZG)

## Definition

Der Arbeitnehmer hat seine Krankheit verschuldet, wenn er <word idx="0"/> von dem Verhalten abweicht, das von einem <word idx="1"/> Menschen im <word idx="2"/> Interesse erwartet werden muss.

## Erläuterung

Aus dem Telos der Norm folgt, dass das Verschulden iSv <a href="https://dejure.org/gesetze/EntgFG/3.html" title="&sect; 3 EntgFG: Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall">§ 3 Abs. 1 S. 1 EFZG</a> als <b>„Verschulden gegen sich selbst</b>." zu verstehen ist. Hierauf passt der strenge Verschuldensbegriff des <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/276.html" title="&sect; 276 BGB: Verantwortlichkeit des Schuldners">§ 276 Abs. 1 S. 1 BGB</a> nicht, da dieser die <b>Verhaltensanforderungen des Schuldners gegenüber Dritten</b> erfasst. Demzufolge führt <b>nicht jedes fahrlässige Verhalten</b> zum Ausschluss des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung. Erfasst wird allerdings <b>besonders leichtfertiges Verhalten</b> — der Anspruch entfällt also nicht erst bei Vorsatz.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/verschulden-3-abs-1-s-1-efzg
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
