Definition · Zivilrecht

Verschulden (§ 3 Abs. 1 S. 1 EFZG)

§ 3 Abs. 1 S. 1 EFZG
Definition

Der Arbeitnehmer hat seine Krankheit verschuldet, wenn er in erheblichem Maße von dem Verhalten abweicht, das von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse erwartet werden muss.

Erläuterung
Kontext
Wann hat der Arbeitnehmer seine Krankheit „verschuldet“(§ 3 Abs. 1 S. 1 EFZG)?
Rechtsprechung & Quellen 3
Normen
§ 3 Abs. 1 S. 1 EFZG
Quellen
  • Junker, Grundkurs Arbeitsrecht, 20.A. 2021, RdNr. 281
  • Löwisch/Caspers/Klumpp, Arbeitsrecht, 12.A. 2019, § 11 RdNr. 441 ff.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.