Definition · Zivilrecht

Verschulden (§ 3 Abs. 1 S. 1 EFZG)

§ 3 Abs. 1 S. 1 EFZG
Definition
Der Arbeitnehmer hat seine Krankheit verschuldet, wenn er von dem Verhalten abweicht, das von einem Menschen im Interesse erwartet werden muss.
Erläuterung
Aus dem Telos der Norm folgt, dass das Verschulden iSv § 3 Abs. 1 S. 1 EFZG als „Verschulden gegen sich selbst." zu verstehen ist. Hierauf passt der strenge Verschuldensbegriff des § 276 Abs. 1 S. 1 BGB nicht, da dieser die Verhaltensanforderungen des Schuldners gegenüber Dritten erfasst. Demzufolge führt nicht jedes fahrlässige Verhalten zum Ausschluss des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung. Erfasst wird allerdings besonders leichtfertiges Verhalten — der Anspruch entfällt also nicht erst bei Vorsatz.
Kontext
Wann hat der Arbeitnehmer seine Krankheit „verschuldet“(§ 3 Abs. 1 S. 1 EFZG)?

Diese Definition im Examen sicher abrufen.

Definitionen einzeln zu pauken bringt wenig. Mit juralernen.de übst du sie an echten Examensfällen — einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.