Definition · Zivilrecht

Verpflichtungsgeschäft (vor § 104 BGB)

vor § 104 BGB
Definition
Verpflichtungsgeschäfte (auch ) sind , durch die sich eine Person , einer anderen gegenüber eine Leistung zu erbringen. Verpflichtungsgeschäfte sind im des BGB geregelt und bilden den rechtlichen (lateinisch: causa) für den späteren Austausch (Beispiel: Kaufvertrag, § 433 BGB).
Kontext

Definiere den Begriff „Verpflichtungsgeschäft“:

Diese Definition im Examen sicher abrufen.

Definitionen einzeln zu pauken bringt wenig. Mit juralernen.de übst du sie an echten Examensfällen — einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.