Definition · Strafrecht

Verpflichtungs- und Verfügungsbefugnis

§ 266 Abs. 1 StGB
Definition
Verpflichtungs- oder Verfügungsbefugnis ist eine nach wirkende , rechtsgeschäftlich oder hoheitlich, auf fremdes Vermögen oder eine schuldrechtliche Verpflichtung zu schaffen. Verfügung ist jede , Übertragung, oder Inhaltsänderung einer . Verpflichtung ist eine schuldrechtliche des fremden Vermögens.
Kontext
Was versteht man unter einer Verpflichtungs- und einer Verfügungsbefugnis (§ 266 Abs. 1 StGB)?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.