Definition · Strafrecht

Vermögensverfügung (§ 263 Abs. 1 StGB)

§ 263 Abs. 1 StGB
Definition
Eine Vermögensverfügung ist , Handeln, Dulden oder Unterlassen, durch welches das Vermögen unmittelbar wird.
Kontext
Definiere den Begriff „Vermögensverfügung“ (§ 263 Abs. 1 StGB):

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.