Definition · Zivilrecht

Vermögensschaden (vor § 249 BGB)

vor § 249 BGB
Definition
Ein Vermögensschaden ist eine von Gütern und Interessen Vermögenswert.
Kontext
Was versteht man unter einem „Vermögensschaden“?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.