Definition · Strafrecht

Vermögensschaden

Definition

Ein Vermögensschaden ist ein negativer Saldo zwischen dem Wert des Vermögens vor und nach der Vermögensverfügung.

Erläuterung
Kontext
Was versteht man unter einem „Vermögensschaden“ (§ 263 Abs. 1 StGB)?
Rechtsprechung & Quellen 3
Normen
Quellen
  • Buckelmann, in: BeckOK-StGB, 1.5.22, § 263, RdNr. 39.
  • Fischer, StGB, 69.A.22, § 263, RdNr. 110

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.