Definition · Strafrecht

Vermögensschaden

§ 263 StGB
Definition
Ein Vermögensschaden ist ein Saldo zwischen dem Wert des Vermögens vor und nach der .
Erläuterung
Von einem negativen Saldo ist auszugehen, wenn die Vermögensverfügung nicht kompensiert wird durch einen entsprechenden ausgleichenden Zufluss, der zu einem gleichzeitigen Zuwachs des Vermögens führt. Beurteilt wird dies anhand einer wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung aller Zu- und Abflüsse.
Vertiefung
Streitig ist, was unter das strafrechtlich geschützte Vermögen fällt. Während die Rechtsprechung dem wirtschaftlichen Vermögensbegriff folgt, vertritt ein erheblicher Teil der Literatur den juristisch-ökonomischen Vermögensbegriff.
Kontext
Was versteht man unter einem „Vermögensschaden“ (§ 263 Abs. 1 StGB)?

Diese Definition im Examen sicher abrufen.

Definitionen einzeln zu pauken bringt wenig. Mit juralernen.de übst du sie an echten Examensfällen — einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.