Definition · Strafrecht

Vermögensbetreuungspflicht, Verletzen der (§ 266 Abs. 1 StGB)

§ 266 Abs. 1 StGB
Definition
Der Täter verletzt die beim Treubruchstatbestand mit jedem rechtsgeschäftlichen, sondern auch jedem Verhalten, welches wiederum in einem positiven Tun wie in einem bestehen kann.
Kontext
Auf welche Weise kann eine Vermögensbetreuungspflicht „verletzt“ werden (§ 266 Abs. 1 StGB)?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.