Definition · Strafrecht

Vermögensbetreuungspflicht (§ 266 Abs. 1 StGB)

§ 266 Abs. 1 StGB
Definition
Der Täter muss im Rahmen einer für einen in einer nicht Angelegenheit mit einem Aufgabenkreis von Gewicht und einem gewissen Grad an tätig werden.
Kontext
Definiere den Begriff „Vermögensbetreuungspflicht“ (§ 266 Abs. 1 StGB):

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.