Definition · Strafrecht

Vermögensbegriff, wirtschaftlicher (§ 253 StGB / § 263 StGB)

§ 263 Abs. 1 StGB § 253 Abs. 1 StGB
Definition

Nach dem wirtschaftlichen Vermögensbegriff gehören zum Vermögen alle wirtschaftlich wertvollen (geldwerten) Güter einer Person.

Kontext
Was versteht man unter dem „wirtschaftlichen Vermögensbegriff“ (§ 253 StGB / § 263 StGB)?
Rechtsprechung & Quellen 3
Quellen
  • Rengier, Strafrecht BT, 23. A. 2021, § 13 RdNr. 121

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.