Definition · Strafrecht

Vermögensbegriff, juristisch-ökonomischer (§ 253 StGB/ § 263 StGB)

§ 263 Abs. 1 StGB § 253 Abs. 1 StGB
Definition
Nach dem juristisch-ökonomischen Vermögensbegriff sind alle wertvollen nur dann , sofern sie unter dem Schutz der stehen.
Kontext
Was versteht man unter dem „juristisch-ökonomischen Vermögensbegriff“ (§ 253 StGB/ § 263 StGB)?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.