Definition · Strafrecht

Vermeidbarkeit (§ 17 StGB)

Definition

Der Verbotsirrtum ist vermeidbar, wenn der Täter bei gehöriger Gewissensanspannung unter der Berücksichtigung des Verkehrskreises, aus dem er stammt, sein Unrecht hätte erkennen können oder er die Möglichkeit zur Einholung von Rechtsrat gehabt hätte.

Kontext
Was versteht man unter der „Vermeidbarkeit“ des Verbotsirrtums (§ 17 StGB)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Normen
Quellen
  • Jäger, Examens-Repetitorium Strafrecht AT, 8.A. 2017, RdNr. 189

Diese Definition im Examen sicher abrufen.

Definitionen einzeln zu pauken bringt wenig. Mit juralernen.de übst du sie an echten Examensfällen — einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.