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title: "Definition: Vermächtnis (§ 1939 BGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/vermaechtnis-1939-bgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Vermächtnis (§ 1939 BGB)

## Definition

Ein Vermächtnis ist eine Zuwendung eines einzelnen <word idx="0"/> von Todes wegen. Die Zuwendung erfolgt in Form eines <word idx="1"/> Anspruches (sog. <word idx="2"/>) gegen den Erben oder einen anderen Vermächtnisnehmer.

## Erläuterung

<klausurhinweis>Das Vermächtnis musst du im Wege der Auslegung von der Erbeinsetzung und der Auflage abgrenzen.</klausurhinweis>

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/vermaechtnis-1939-bgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
