Definition · Strafrecht

Verlust des Sprechvermögens (§ 226 Abs. 1 Nr. 1 StGB)

§ 226 Abs. 1 Nr. 1 StGB
Definition
Der Verlust des Sprechvermögens () ist der Verlust der zu artikuliertem .
Kontext
Was versteht man unter dem „Verlust des Sprechvermögens“ (§ 226 Abs. 1 Nr. 1 StGB)?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.