Definition · Strafrecht

Verlust des Sehvermögens (§ 226 Abs. 1 Nr. 1 StGB)

§ 226 Abs. 1 Nr. 1 StGB
Definition
Der Verlust des Sehvermögens auf einem oder Augen ist die Aufhebung der (ab ca. 90%), mittels der Augen Gegenstände , wenn auch nur auf kurze Entfernung.
Kontext
Was versteht man unter dem „Verlust des Sehvermögens“ (§ 226 Abs. 1 Nr. 1 StGB)?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.