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title: "Definition: Verlust des Gehörs (§ 226 Abs. 1 Nr. 1 StGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/verlust-des-gehoers-226-abs-1-nr-1-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Verlust des Gehörs (§ 226 Abs. 1 Nr. 1 StGB)

## Definition

Der Verlust des Gehörs (Taubheit) ist der Verlust der Fähigkeit, artikulierte Laute zu verstehen. Beispielsweise (auch) dann, wenn das Opfer auf einem Ohr taub ist und auf dem anderen Ohr ein Restvermögen von 5% hat.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/verlust-des-gehoers-226-abs-1-nr-1-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
