Definition · Strafrecht

Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit (§ 226 Abs. 1 Nr. 1 StGB)

§ 226 Abs. 1 Nr. 1 StGB
Definition
Der Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit umfasst den Verlust der (männlichen) sowie der (weiblichen) . Dabei sind Fortpflanzungsfähigkeit und nicht deckungsgleich.
Kontext
Was versteht man unter dem „Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit“ (§ 226 Abs. 1 Nr. 1 StGB)?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.