Definition · Zivilrecht

Verkehrssitte (§ 242 BGB)

§ 242 BGB
Definition
Die Verkehrssitte ist die im Verkehr herrschende Übung der beteiligten .
Erläuterung
Zu den Verkehrssitten zählen beispielsweise die Handelsbräuche, die im Handelsverkehr von Kaufleuten zu beachten sind (§ 346 HGB).
Kontext
Was versteht man unter der „Verkehrssitte“ (§ 242 BGB)?

Diese Definition im Examen sicher abrufen.

Definitionen einzeln zu pauken bringt wenig. Mit juralernen.de übst du sie an echten Examensfällen — einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.