Definition · Zivilrecht

Verkehrssitte (§ 242 BGB)

Definition

Die Verkehrssitte ist die im Verkehr herrschende tatsächliche Übung der beteiligten Verkehrskreise.

Erläuterung
Kontext
Was versteht man unter der „Verkehrssitte“ (§ 242 BGB)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Normen
Quellen
  • Weiler, Schuldrecht AT, 6.A. 2022, § 6 RdNr. 5

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.