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title: "Definition: Verkehrssicherungspflicht (§ 823 Abs. 1 BGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/verkehrssicherungspflicht-823-abs-1-bgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Verkehrssicherungspflicht (§ 823 Abs. 1 BGB)

## Definition

Eine Verkehrssicherungspflicht ist <word idx="0"/> desjenigen, der <word idx="1"/> Sache oder Einrichtung unterhält oder einen gefährlichen Verkehr <word idx="2"/>, dafür zu sorgen, dass hiervon <word idx="3"/> Gefahren ausgehen.

## Erläuterung

<vertiefung>Eine Verkehrssicherung, die jede Schädigung ausschließt, ist nicht zu erreichen. Vielmehr geht es um die Risikoverteilung zwischen dem Sicherungspflichtigen und der gefährdeten Person. Es genügt daher, diejenigen Vorkehrungen zu ergreifen, die nach den konkreten Umständen vorausschauend zur Beseitigung der Gefahr erforderlich und zumutbar sind.</vertiefung>
<klausurhinweis>Hinsichtlich des Umfangs der Verkehrssicherungspflicht kannst Du im zweiten Examen auf die Kommentierung im Grüneberg, § 823 RdNr. 51, zurückgreifen.</klausurhinweis>

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/verkehrssicherungspflicht-823-abs-1-bgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
